WANN UND WO RETTUNGSHILFSMITTEL EINSETZEN? ▶

Rettungshilfsmittel und Evakuierungshilfen sollten an Orten vorhanden sein, an denen sich Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder besonderen Bedürfnissen aufhalten. Diese sollten immer dann eingesetzt werden, wenn Menschen in Gefahr sind und schnell, sicher oder barrierefrei evakuiert werden müssen. Sie kommen an verschiedenen Orten und in unterschiedlichen Notfallsituationen zum Einsatz.

Was bedeutet „barrierefreie Evakuierung“?

Barrie­re­freie Evaku­ie­rung bedeutet, dass alle Menschen – unab­hängig von körper­li­chen Einschrän­kungen, Alter oder beson­deren Bedürf­nissen – sicher und ohne Hinder­nisse aus einer Gefah­ren­si­tua­tion gerettet werden können müssen. Dabei werden spezi­elle Hilfs­mittel, Infra­struktur und Evaku­ie­rungs­stra­te­gien einge­setzt, um sicher­zu­stellen, dass niemand zurück­ge­lassen wird.

Rettungshilfsmittel

Hinweis Wir über­nehmen keine Haftung für die Rich­tig­keit oder Voll­stän­dig­keit der unten stehenden Angaben!

Wo sollten Rettungshilfsmittel eingesetzt werden?

Öffentliche Gebäude & Behörden

  • Rathäuser, Bürger­ämter, Gerichte
  • Poli­zei­sta­tionen und Feuer­wehr­ge­bäude
  • Museen, Biblio­theken, Kultur­zen­tren

Gesundheits- & Pflegeeinrichtungen

  • Kran­ken­häuser, Kinder­kran­ken­häuser, Entbin­dung­s­ta­tionen, Arzt­praxen, Kinder­arzt­praxen, Reha-Zentren
  • Pfle­ge­heime, Senio­ren­re­si­denzen, Alters­heime
  • Therapie- und Behin­der­ten­ein­rich­tungen

Bildungseinrichtungen

  • Schulen, Kinder­gärten, Horte, Univer­si­täten
  • Ausbil­dungs­zen­tren und Inter­nate

Arbeitsplätze & Bürogebäude

  • Unter­nehmen mit mehreren Stock­werken
  • Co-Working-Spaces
  • Fabriken und Indus­trie­an­lagen
  • Chemi­sche Anlagen mit Sicher­heits­zonen
  • Kraft­werke & Reak­toren

Verkehrs- & Transportbereiche

  • Flug­zeuge und Flug­häfen
  • Bahn­höfe, Züge, U‑Bahn-Stationen
  • Fähr­ter­mi­nals, Fähren, Kreuz­fahrt­schiffe, Schiffe

Hotels & Freizeitstätten

  • Hotels, Hostels, Feri­en­an­lagen
  • Stadien, Kinos, Theater, Konzert­säle
  • Frei­zeit­parks, Schwimm­bäder, Sport­hallen

Einkaufs- & Veranstaltungsorte

  • Einkaufs­zen­tren, Kauf­häuser
  • Messen, Konfe­renz­zen­tren

Hochgelegene Orte

  • Hoch­häuser & Wolken­kratzer
  • Türme & Aussichts­platt­formen
  • Baustellen mit Gerüsten oder Kränen

Unterirdische Orte

  • U‑Bahn-Stationen & Tunnel
  • Tief­ga­ragen & Park­häuser
  • Berg­werke & Bunker­an­lagen

Abgelegene oder schwer zugängliche Orte

  • Berg­hütten & Skige­biete
  • Inseln & Offshore-Platt­formen
  • Wüsten- oder Dschun­gel­ge­biete

Gibt es eine gesetzliche Pflicht Rettungshilfsmittel vorzuhalten?

Es gibt in Deutsch­land keine allge­meine, expli­zite Pflicht zur Vorhal­tung von Rettungs­hilfs­mittel, wie z. B. Rettungs­stühlen oder Evaku­ie­rungs­matten. Aller­dings ergibt sich aus Arbeitsschutz‑, Brand­schutz- und Barrie­re­frei­heits­re­ge­lungen oft eine indi­rekte Verpflich­tung, geeig­nete Maßnahmen zur Evaku­ie­rung aller Personen zu treffen.

Ob eine konkrete Pflicht besteht, hängt vom Gebäu­detyp, der Nutzung und den spezi­fi­schen Vorschriften des Bundes­lands ab. Betreiber von öffent­li­chen Gebäuden, Pfle­ge­ein­rich­tungen oder Arbeits­stätten sollten ihre Notfall­kon­zepte entspre­chend prüfen.

1. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) & Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • Arbeit­geber sind verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz von Beschäf­tigten und Besu­chern in Notfällen zu treffen (§ 10 ArbSchG).
  • Dies kann auch die Bereit­stel­lung von Rettungs­hilfen umfassen, insbe­son­dere für Menschen mit einge­schränkter Mobi­lität.

2. Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.3 – Fluchtwege und Notausgänge, ASR A2.2 – Maßnahmen gegen Brände)

  • In Arbeits­stätten müssen Flucht­wege so gestaltet sein, dass alle Personen sicher evaku­iert werden können.
  • Für Personen mit einge­schränkter Mobi­lität sind ggf. spezi­elle Maßnahmen erfor­der­lich.
  • Eine Pflicht zur Bereit­stel­lung von Evaku­ie­rungs­stühlen oder ‑matten ist nicht explizit genannt, kann aber aus der Verant­wor­tung des Betrei­bers abge­leitet werden.

3. Musterbauordnung (MBO) & Landesbauordnungen (LBO)

  • Öffent­liche Gebäude und Versamm­lungs­stätten müssen barrie­re­freie Rettungs­mög­lich­keiten bieten.
  • Ob Rettungs­hilfen notwendig sind, hängt von der Gebäu­de­nut­zung und den Anfor­de­rungen der jewei­ligen Landes­bau­ord­nung ab.

4. Barrierefreiheitsanforderungen (DIN 18040, Behindertengleichstellungsgesetz – BGG)

  • Barrie­re­frei­heit muss in öffent­li­chen Gebäuden gewähr­leistet sein, einschließ­lich sicherer Evaku­ie­rungs­mög­lich­keiten für Menschen mit Behin­de­rung.
  • Die Vorhal­tung von Rettungs­stühle oder Evaku­ie­rungs­matten können als geeig­nete vorbe­rei­tende Evaku­ie­rungs­maß­nahmen betrachtet werden.

5. Krankenhaus- und Pflegegesetze der Bundesländer

  • Kran­ken­häuser und Pfle­ge­ein­rich­tungen müssen Notfall- und Evaku­ie­rungs­kon­zepte haben.
  • In der Regel werden spezi­elle Rettungs­hilfen benö­tigt, um liegende oder gehbe­hin­derte Personen sicher zu evaku­ieren. Mit Evaku­ie­rungs­tü­chern können z. B. bett­lä­ge­rige Personen zusammen mit ihrer Matratzen schnell trans­por­tiert werden.

6. Brandschutzvorschriften & Feuerwehrgesetz

  • Feuer­wehr­pläne und Brand­schutz­kon­zepte müssen berück­sich­tigen, wie Personen mit einge­schränkter Mobi­lität evaku­iert werden.
  • In Hoch­häu­sern oder komplexen Gebäuden können Rettungs­hilfen erfor­der­lich sein, um die Anfor­de­rungen des vorbeu­genden Brand­schutzes zu erfüllen.
Wann muss evakuiert werden?

Wann sind Evakuierunghilfsmittel notwendig?

Evaku­ie­rungen können in verschie­denen Situa­tionen notwendig werden, wenn Gefahr für Menschen besteht. Je nach Art der Gefahr gibt es spezi­fi­sche Evaku­ie­rungs­pläne und ‑hilfs­mittel, um betrof­fene Personen sicher aus dem Gefah­ren­be­reich zu bringen.

Typische Gründe für Evakuierungen sind:

1. Naturkatastrophen

  • Erdbeben – Einsturz­ge­fahr von Gebäuden
  • Hoch­wasser & Über­schwem­mungen – Gefähr­dung durch stei­gendes Wasser
  • Stürme & Hurri­kane – starke Winde, die Gebäude beschä­digen
  • Wald­brände – schnelle Ausbrei­tung und Rauch­ent­wick­lung
  • Lawinen – Gefahr für Gebirgs­re­gionen

2. Brände & Explosionen

  • Gebäu­de­brände – Rauch- und Brand­ge­fahr
  • Indus­trie­un­fälle – Explo­sionen oder gefähr­liche Stoffe in der Luft

3. Gefahrgutunfälle & Umweltkatastrophen

  • Chemie­un­fälle – z. B. Gaslecks oder toxi­sche Substanzen
  • Radio­ak­tive Strah­lung – z. B. durch AKW-Unfälle
  • Explo­sionen in Fabriken – z. B. durch Chemi­ka­lien oder Gase
  • Kohlen­mon­oxid- oder Gasver­gif­tungen

4. Terroranschläge & Sicherheitsbedrohungen

  • Bomben­dro­hungen – Gefahr durch Explo­sionen
  • Amok­läufe – Evaku­ie­rung zur Sicher­heit

5. Technische & infrastrukturelle Probleme

  • Gebäu­de­ein­stürze – z. B. durch Schäden oder Erdbeben
  • Einstürze auf Baustellen – z. B. bei mangelnder Stabi­lität
  • Gaslecks – Explo­sions- und Vergif­tungs­ge­fahr
  • Black­outs – wenn lebens­wich­tige Systeme ausfallen

6. Medizinische & gesundheitliche Notfälle

  • Pande­mien & Seuchen­ge­fahr – Schutz vor Anste­ckung
  • Kran­ken­hau­s­eva­ku­ie­rung – z. B. bei Feuer oder tech­ni­schen Ausfällen

7. Verkehrsunfälle & Transportunfälle

  • Zugun­glücke – z. B. Entglei­sungen oder Kolli­sionen
  • Flug­zeug­ab­stürze – Notlan­dungen oder Evaku­ie­rungen vor einer Explo­sion
  • Schiffs­un­glücke – z. B. Lecks, Feuer oder Kolli­sionen
  • Massen­ka­ram­bo­lagen – Gefahr durch nach­fol­gende Fahr­zeuge

8. Massenpaniken & Großveranstaltungen

  • Panik bei Konzerten oder Sport­events – wenn Menschen in Gefahr geraten
  • Einstürze von Tribünen oder Bühnen – z. B. durch Über­las­tung
  • Feuer in Veran­stal­tungs­hallen – Evaku­ie­rung wegen Rauch und Flammen

9. Krieg & bewaffnete Konflikte

  • Luft­an­griffe & Bombar­die­rungen – Evaku­ie­rung aus Kampf­zonen
  • Raketen- und Droh­nen­an­griffe – Schutz der Zivil­be­völ­ke­rung
  • Boden­of­fen­siven & Kämpfe in Städten – Flucht aus unsi­cheren Gebieten
  • Giftgas- oder Chemie­waf­fen­an­griffe – Rettung aus konta­mi­nierten Zonen
  • Flucht aus Kriegs­ge­bieten – Evaku­ie­rung von Zivi­listen in sichere Regionen
  • Minen­ge­fahr & explo­sive Kampf­mittel – Evaku­ie­rung aus verminten Gebieten
  • Zerstö­rung kriti­scher Infra­struktur – z. B. Wasser­ver­sor­gung, Kran­ken­häuser

10. Sonstige Katastrophen & Notlagen

  • Damm­brüche – massive Über­schwem­mungen
  • Berg­werks­un­glücke – z. B. Verschüt­tungen oder Gasaus­tritte
  • Strom­aus­fälle in kriti­schen Einrich­tungen – z. B. in Kran­ken­häu­sern