Rettungshilfsmittel und Evakuierungshilfen sollten an Orten vorhanden sein, an denen sich Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder besonderen Bedürfnissen aufhalten. Diese sollten immer dann eingesetzt werden, wenn Menschen in Gefahr sind und schnell, sicher oder barrierefrei evakuiert werden müssen. Sie kommen an verschiedenen Orten und in unterschiedlichen Notfallsituationen zum Einsatz.
Was bedeutet „barrierefreie Evakuierung“?
Barrierefreie Evakuierung bedeutet, dass alle Menschen – unabhängig von körperlichen Einschränkungen, Alter oder besonderen Bedürfnissen – sicher und ohne Hindernisse aus einer Gefahrensituation gerettet werden können müssen. Dabei werden spezielle Hilfsmittel, Infrastruktur und Evakuierungsstrategien eingesetzt, um sicherzustellen, dass niemand zurückgelassen wird.
Hinweis ▶ Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der unten stehenden Angaben!
Wo sollten Rettungshilfsmittel eingesetzt werden?
Öffentliche Gebäude & Behörden
- Rathäuser, Bürgerämter, Gerichte
- Polizeistationen und Feuerwehrgebäude
- Museen, Bibliotheken, Kulturzentren
Gesundheits- & Pflegeeinrichtungen
- Krankenhäuser, Kinderkrankenhäuser, Entbindungstationen, Arztpraxen, Kinderarztpraxen, Reha-Zentren
- Pflegeheime, Seniorenresidenzen, Altersheime
- Therapie- und Behinderteneinrichtungen
Bildungseinrichtungen
- Schulen, Kindergärten, Horte, Universitäten
- Ausbildungszentren und Internate
Arbeitsplätze & Bürogebäude
- Unternehmen mit mehreren Stockwerken
- Co-Working-Spaces
- Fabriken und Industrieanlagen
- Chemische Anlagen mit Sicherheitszonen
- Kraftwerke & Reaktoren
Verkehrs- & Transportbereiche
- Flugzeuge und Flughäfen
- Bahnhöfe, Züge, U‑Bahn-Stationen
- Fährterminals, Fähren, Kreuzfahrtschiffe, Schiffe
Hotels & Freizeitstätten
- Hotels, Hostels, Ferienanlagen
- Stadien, Kinos, Theater, Konzertsäle
- Freizeitparks, Schwimmbäder, Sporthallen
Einkaufs- & Veranstaltungsorte
- Einkaufszentren, Kaufhäuser
- Messen, Konferenzzentren
Hochgelegene Orte
- Hochhäuser & Wolkenkratzer
- Türme & Aussichtsplattformen
- Baustellen mit Gerüsten oder Kränen
Unterirdische Orte
- U‑Bahn-Stationen & Tunnel
- Tiefgaragen & Parkhäuser
- Bergwerke & Bunkeranlagen
Abgelegene oder schwer zugängliche Orte
- Berghütten & Skigebiete
- Inseln & Offshore-Plattformen
- Wüsten- oder Dschungelgebiete
Gibt es eine gesetzliche Pflicht Rettungshilfsmittel vorzuhalten?
Es gibt in Deutschland keine allgemeine, explizite Pflicht zur Vorhaltung von Rettungshilfsmittel, wie z. B. Rettungsstühlen oder Evakuierungsmatten. Allerdings ergibt sich aus Arbeitsschutz‑, Brandschutz- und Barrierefreiheitsregelungen oft eine indirekte Verpflichtung, geeignete Maßnahmen zur Evakuierung aller Personen zu treffen.
Ob eine konkrete Pflicht besteht, hängt vom Gebäudetyp, der Nutzung und den spezifischen Vorschriften des Bundeslands ab. Betreiber von öffentlichen Gebäuden, Pflegeeinrichtungen oder Arbeitsstätten sollten ihre Notfallkonzepte entsprechend prüfen.
1. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) & Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Arbeitgeber sind verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten und Besuchern in Notfällen zu treffen (§ 10 ArbSchG):
“§ 10 Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen
(1) Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Er hat auch dafür zu sorgen, daß im Notfall die erforderlichen Verbindungen zu außerbetrieblichen Stellen, insbesondere in den Bereichen der Ersten Hilfe, der medizinischen Notversorgung, der Bergung und der Brandbekämpfung eingerichtet sind.”
- Dies kann auch die Bereitstellung von Rettungshilfen umfassen, insbesondere für Menschen mit eingeschränkter Mobilität.
- Auf die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR V3a — Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten und die DGUV Information 205–033 — Alarmierung und Evakuierung verweisen wir zusätzlich.
2. Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.3 – Fluchtwege und Notausgänge, ASR A2.2 – Maßnahmen gegen Brände)
- In Arbeitsstätten müssen Fluchtwege so gestaltet sein, dass alle Personen sicher evakuiert werden können.
- Für Personen mit eingeschränkter Mobilität sind ggf. spezielle Maßnahmen erforderlich.
- Eine Pflicht zur Bereitstellung von Evakuierungsstühlen oder ‑matten ist nicht explizit genannt, kann aber aus der Verantwortung des Betreibers abgeleitet werden.
3. Musterbauordnung (MBO) & Landesbauordnungen (LBO)
- Öffentliche Gebäude und Versammlungsstätten müssen barrierefreie Rettungsmöglichkeiten bieten.
- Ob Rettungshilfen notwendig sind, hängt von der Gebäudenutzung und den Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnung ab.
4. Barrierefreiheitsanforderungen (DIN 18040, Behindertengleichstellungsgesetz – BGG)
- Barrierefreiheit muss in öffentlichen Gebäuden gewährleistet sein, einschließlich sicherer Evakuierungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung.
- Die Vorhaltung von Rettungsstühle oder Evakuierungsmatten können als geeignete vorbereitende Evakuierungsmaßnahmen betrachtet werden.
5. Krankenhaus- und Pflegegesetze der Bundesländer
- Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen müssen Notfall- und Evakuierungskonzepte haben.
- In der Regel werden spezielle Rettungshilfen benötigt, um liegende oder gehbehinderte Personen sicher zu evakuieren. Mit Evakuierungstüchern können z. B. bettlägerige Personen zusammen mit ihrer Matratzen schnell transportiert werden.
6. Brandschutzvorschriften & Feuerwehrgesetz
- Feuerwehrpläne und Brandschutzkonzepte müssen berücksichtigen, wie Personen mit eingeschränkter Mobilität evakuiert werden.
- In Hochhäusern oder komplexen Gebäuden können Rettungshilfen erforderlich sein, um die Anforderungen des vorbeugenden Brandschutzes zu erfüllen.
Wann sind Evakuierunghilfsmittel notwendig?
Evakuierungen können in verschiedenen Situationen notwendig werden, wenn Gefahr für Menschen besteht. Je nach Art der Gefahr gibt es spezifische Evakuierungspläne und ‑hilfsmittel, um betroffene Personen sicher aus dem Gefahrenbereich zu bringen.
Typische Gründe für Evakuierungen sind:
1. Naturkatastrophen
- Erdbeben – Einsturzgefahr von Gebäuden
- Hochwasser & Überschwemmungen – Gefährdung durch steigendes Wasser
- Stürme & Hurrikane – starke Winde, die Gebäude beschädigen
- Waldbrände – schnelle Ausbreitung und Rauchentwicklung
- Lawinen – Gefahr für Gebirgsregionen
2. Brände & Explosionen
- Gebäudebrände – Rauch- und Brandgefahr
- Industrieunfälle – Explosionen oder gefährliche Stoffe in der Luft
3. Gefahrgutunfälle & Umweltkatastrophen
- Chemieunfälle – z. B. Gaslecks oder toxische Substanzen
- Radioaktive Strahlung – z. B. durch AKW-Unfälle
- Explosionen in Fabriken – z. B. durch Chemikalien oder Gase
- Kohlenmonoxid- oder Gasvergiftungen
4. Terroranschläge & Sicherheitsbedrohungen
- Bombendrohungen – Gefahr durch Explosionen
- Amokläufe – Evakuierung zur Sicherheit
5. Technische & infrastrukturelle Probleme
- Gebäudeeinstürze – z. B. durch Schäden oder Erdbeben
- Einstürze auf Baustellen – z. B. bei mangelnder Stabilität
- Gaslecks – Explosions- und Vergiftungsgefahr
- Blackouts – wenn lebenswichtige Systeme ausfallen
6. Medizinische & gesundheitliche Notfälle
- Pandemien & Seuchengefahr – Schutz vor Ansteckung
- Krankenhausevakuierung – z. B. bei Feuer oder technischen Ausfällen
7. Verkehrsunfälle & Transportunfälle
- Zugunglücke – z. B. Entgleisungen oder Kollisionen
- Flugzeugabstürze – Notlandungen oder Evakuierungen vor einer Explosion
- Schiffsunglücke – z. B. Lecks, Feuer oder Kollisionen
- Massenkarambolagen – Gefahr durch nachfolgende Fahrzeuge
8. Massenpaniken & Großveranstaltungen
- Panik bei Konzerten oder Sportevents – wenn Menschen in Gefahr geraten
- Einstürze von Tribünen oder Bühnen – z. B. durch Überlastung
- Feuer in Veranstaltungshallen – Evakuierung wegen Rauch und Flammen
9. Krieg & bewaffnete Konflikte
- Luftangriffe & Bombardierungen – Evakuierung aus Kampfzonen
- Raketen- und Drohnenangriffe – Schutz der Zivilbevölkerung
- Bodenoffensiven & Kämpfe in Städten – Flucht aus unsicheren Gebieten
- Giftgas- oder Chemiewaffenangriffe – Rettung aus kontaminierten Zonen
- Flucht aus Kriegsgebieten – Evakuierung von Zivilisten in sichere Regionen
- Minengefahr & explosive Kampfmittel – Evakuierung aus verminten Gebieten
- Zerstörung kritischer Infrastruktur – z. B. Wasserversorgung, Krankenhäuser
10. Sonstige Katastrophen & Notlagen
- Dammbrüche – massive Überschwemmungen
- Bergwerksunglücke – z. B. Verschüttungen oder Gasaustritte
- Stromausfälle in kritischen Einrichtungen – z. B. in Krankenhäusern